Sozialpädagogik

Im Rahmen der ambulanten Erziehungshilfen unterstützen wir Familien und Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Belastungen geprägt ist, im privaten und häuslichen Umfeld.

Wir arbeiten mit den Familienmitgliedern dahingehend, dass sie ihre vielfältigen Probleme oder innerfamiliären Konflikte zukünftig selbstständig lösen können. Der Fokus der verschiedenen Hilfeformen liegt entweder auf dem gesamten Familiensystem (Sozialpädagogische Familienhilfe) oder auf einzelnen Kindern (Flexible Betreuung / Eingliederungshilfe) bzw. Jugendlichen (Erziehungsbeistandschaft), zielt dabei aber immer auf die Sicherung des Wohles aller betroffenen Kinder sowie auf eine Verbesserung der Lebenssituation ab.

Besondere Angebote im Rahmen der ambulanten Erziehungshilfen sind STEEP und MarteMeo, die mithilfe von videogestützten Methoden spezifische Bindungs- und Beziehungsprobleme zwischen Eltern und ihren Kindern bearbeiten.

Darüber hinaus übernehmen wir im Auftrag des Jugendamtes begleitete Umgänge zwischen Eltern und Kindern.

Antragsverfahren

Voraussetzung für die Gewährung der ambulanten Hilfen zur Erziehung ist ein Antragsverfahren der Personensorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt. Das Jugendamt nimmt dann gegebenenfalls den Kontakt zu den Familienräumen auf.

Unsere Gruppenangebote sind an die ambulanten Erziehungshilfen angegliedert, fokussieren sich aber weniger auf den einzelnen Fall, sondern auf das Erlernen sozialer Kompetenzen, den Austausch mit Anderen in vergleichbaren Lebenssituationen sowie den damit verbundenen Selbsthilfeaspekt:

  • In der Elterngruppe stehen die Verselbstständigung von Eltern und die Überwindung von Isolation im Vordergrund.
  • In der Kochgruppe für Jugendliche werden Kompetenzen rund um das Thema gesunde Ernährung vermittelt und der Aufbau sozialer Kontakte unterstützt.
  • Im Schwimmkurs können Kinder im Grundschulalter das „Seepferdchen“ erwerben. Daneben üben sie das Einhalten von Gruppenregeln und werden an Vereinsstrukturen herangeführt.
  • Darüber hinaus kooperieren wir mit dem Umwelthaus in Pinneberg, wo eine feste Gruppe regelmäßig natur- und erlebnispädagogische Angebote nutzt.
  • In allen größeren Schulferien bieten wir zudem verschiedene Ferienprogramme für Kinder verschiedener Altersgruppen an.

Antragsverfahren

Voraussetzung für die Gewährung der Gruppenangebote ist ein Antragsverfahren der Personensorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt. Das Jugendamt nimmt dann gegebenenfalls den Kontakt zu den Familienräumen auf.

Sind Personensorgeberechtigten durch Erkrankungen, psychische Überlastung, Krankenhausaufenthalt o.ä. vorübergehend nicht dazu in der Lage, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen, unterstützen unsere Haushaltshilfen die Familien im häuslichen Umfeld. Sie leisten praktische Unterstützung im Haushalt und sorgen für Entlastung bei der Kinderbetreuung.

Antragsverfahren

Voraussetzung für die Gewährung ist ein Antragsverfahren der Personensorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt. Das Jugendamt nimmt dann gegebenenfalls den Kontakt zu den Familienräumen auf.