Heilpädagogik

Diese Hilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren, die von einer Körper-, Geistes- oder Sinnesbehinderung bzw. einer drohenden Behinderung betroffen sind. Die Kinder und Jugendlichen werden gezielt in ihrer Entwicklung gefördert. Das Ziel ist, die jungen Menschen in die Gesellschaft einzubinden und sie dazu zu befähigen, ihre Freizeit zu gestalten, sich mit Gleichaltrigen zu treffen und in (Sport)-Vereinen mitzumachen.

Unsere pädagogischen Fachkräfte arbeiten flexibel an verschiedenen Orten, z. B. innerhalb des Elternhauses oder im Wohnumfeld der Familie. Sie nehmen – soweit gewünscht und möglich – mit den jungen Menschen an verschiedenen Freizeitangeboten teil.

Antragsverfahren

Ein Antrag auf ambulante pädagogische Betreuung wird von den Personensorgeberechtigten beim Fachdienst Teilhabe des Kreises Pinneberg gestellt. Auf Wunsch begleiten die Familienräume das Antragsverfahren.

Grundsätze der heilpädagogischen Frühförderleistungen

Die heilpädagogischen Frühförderleistungen wenden sich an Familien mit Kindern im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter bis zur Einschulung, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind.

Die heilpädagogische Begleitung bezieht sich auf ein Kind in seiner Familie und deren Lebensumwelt. Die Förderung findet gezielt und mobil im Lebensraum des Kindes statt, so dass die Kindertagesstätte, die Tagesmutter und vor allem das häusliche Umfeld immer mit einbezogen wird bzw. der Ort der Förderung darstellt. Jede Auffälligkeit, Entwicklungsverzögerung oder Behinderung steht stets in Wechselwirkung mit der Umwelt.  

Unser heilpädagogisches Verständnis geht von den individuellen Situationen der Kinder und Eltern aus, die in ihrer Selbstwirksamkeit eine Unterstützung erfahren. Wir arbeiten nach den Prinzipien der Ganzheitlichkeit, der Familien- und Lebensweltorientierung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf heilpädagogische Frühförderleistung wird seitens der Personensorgeberechtigten beim Eingliederungshilfeträger (Fachdienst Teilhabe SGB IX) gestellt.