Schulische Hilfen

Die Begleitung von Schüler*innen im Unterricht und in den Pausen stellt einen Beitrag zur Inklusion von Kindern dar, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind. Dies trifft auf Kinder zu, die z.B. unter hohen Konzentrationsschwierigkeiten leiden, Probleme haben, sich in die Klassengemeinschaft einzufügen sowie auf Leistungsanforderungen aufgrund von Überforderung mit störendem Verhalten oder Aggressionen reagieren. Unsere Schulbegleiter*innen arbeiten innerhalb der Schule und im Rahmen schulischer Veranstaltungen.

Antragsverfahren

Voraussetzung für die Schulbegleitung ist ein Antrag beim Jugendamt. Nach Überprüfung und Genehmigung kann das Jugendamt die Familienräume mit der Übernahme der Maßnahme beauftragen. Es entstehen den Personensorgeberechtigten keine Kosten für die Durchführung der Schulbegleitung.

Schüler und Schülerinnen, die von einer Körper-, Geistes- oder Sinnesbehinderung oder einer drohenden Behinderung betroffen sind, können wohnortnah in einer allgemeinbildenden Schule beschult werden. Benötigen Schüler*innen über die gängigen Unterstützungsangebote der Schulen hinaus Begleitung, weil aufgrund der vorliegenden Behinderung ein weiterer Assistenzbedarf besteht, hilft ein/e Integrationshelfer*in dabei, den schulischen Prozess des Lernens und die Integration in die Gemeinschaft zu unterstützen.

Antragsverfahren

Ein Antrag auf eine schulische Integrationshilfe wird an die Fachdienste Teilhabe und Gesundheit des Kreises gestellt. Es entstehen den Personensorgeberechtigten keine Kosten für die Durchführung der Maßnahme.

In diesem Modellprojekt in der Region Uetersen/Tornesch sind die Familienräume der durchführende Träger. Ziel ist es, die personellen und finanziellen Ressourcen zu bündeln und enger zu koordinieren. Zielgenaue und abgestimmte Unterstützungsleistungen soll es den Schulen ermöglichen, inklusives Lernen zu verbessern und dadurch umfassende Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Förderbedarfen zu gewährleisten.

Die Unterscheidung nach Art der Behinderung bzw. zwischen SGB VIII und SGB IX sowie das Setting der Einzelbetreuung / -begleitung fallen weg.

Dieses Projekt findet in den Grundschulen in der Region Uetersen/Tornesch statt und richtet sich an Kinder, die aufgrund von körperlichen, geistigen und/ oder seelischen Beeinträchtigungen in ihrer Teilhabe an schulischer Bildung eingeschränkt sind. Ein gesondertes Antragsverfahren ist nicht notwendig, ebensowenig eine spezielle Diagnostik und Bewilligung eines Fachdienstes im Vorfeld.

Die Sprachintensivmaßnahme in der Schuleingangsphase umfasst neben der Beschulung von Kindern mit erheblichem Sprachförderbedarf eine sprachfördernde und -aktivierende Betreuung am Nachmittag durch ein Erzieher*innen-Tandem. Hierzu gehört die Begleitung der Kinder während des Mittagessens und der Hausaufgaben genauso wie Gruppenaktivitäten, in denen die Sprachförderung über verschiedenste Zugänge und Sinneserfahrungen vertieft und ein Transfer des im Unterricht Erlernten sichergestellt wird.

Die von uns betreute SIM-Klasse befindet sich in der Caspar-Voght-Schule in Rellingen und umfasst regelhaft 12 Schüler*innen.